Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen & Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Auftragsannahme. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( Firma prokonekt, Franziska Hucht, Grüne Aue 2, D-08132 Mülsen, Tel.: 037204-604151, Fax: 037204-60105, E-Mail: info@prokonekt.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.



Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die AGBs werden von dem Auftaggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

 

2. Auftragserteilung

 

Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Mündliche Aufträge sind schriftlich zu bestätigen oder mit mindestens 80% des Auftragswertes anzuzahlen. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er nicht zeitnah abgelehnt wurde. Schiftliche Bestätigungen werden nur auf Anfrage ausgestellt.

Der Auftragstext wird vom Auftraggeber auf persönlichem, postalischem, fernschriftlichem oder elektronischem Weg an den Auftagnehmer übergeben. Für Verzögerungen die durch eine unrichtige oder unvollständige, egal aus welchem Grund entstandene, Übergabe des Ausgangstextes entstehen, wird keine Haftung übernommen. Der Verwendungszweck sowie die Ausführungsform der Übersetzung sind anzugeben.



3. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Aufgabe des Auftragnehmers ist die sinngemäße richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache. Es ist nicht Aufgabe des Übersetzers Mängel im Ausgangstext zu beseitigen, weder ist er verpflichtet den Auftraggeber über solche Mängel zu informieren. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, werden alle Übersetzungen als Maschinenreinschriften, die keine erheblichen orthographischen oder grammatikalischen Fehler enthalten und den sprachlichen Gepflogenheiten im Wesentlichen entsprechen, erstellt. Bevor solche Übersetzungen zu anspruchsvollen Drucksachen verarbeitet werden, sollten sie Gegenstand weiterer Durchsichten und evtl. Verbesserung durch den Auftraggeber sein. Bei Arbeiten, die wegen vom Auftraggeber ausgeübten Zeitdrucks die angestrebte Qualität der Dienstleistung nicht erreichen, d.h. wenn z.B. notwendige Durchsichten, Recherchen, Verbesserungen etc. unterbleiben müssen, Handkorrekturen in der Erstschrift nicht ins Reine übertragen werden können oder sonstige, vom Auftraggeber zu vertretende Gründe einer normalen Ausführung im Wege stehen, können die vorgenannten Qualitätszusagen der Diensleistung nicht sichergestellt werden. Ein Minderungsanspruch für den Auftraggeber entsteht dadurch nicht. Eine eventuelle Einsparung von Arbeitsgängen in derartigen Fällen gilt durch die dadurch entstandene Mehrbelastung infolge unverschuldeten Zeitdrucks als ausgeglichen.



4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftragnehmer behält sich vor, zur Klärung von Darstellungen oder Aussagen im Ausgangstext beim Auftaggeber zurückzufragen, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Dem wird auch dann im vollen Umfang nachgekommen, wenn in derartigen Fällen bei normaler Sorgfalt nach bestem Wissen und allgemeinem Sprachverständnis, die Übersetzung auf der Grundlage des verstandenen Sinngehalts erarbeitet werden kann. Deshalb sollte jede Textvorlage nach den Regeln moderner Rechtschreibung und Interpunktion verfasst sein und nur klar verständliche (auch für Betriebsfremde), eindeutige Formulierungen und Begriffe enthalten. Angleichung an die beim Auftraggeber eingeführte Firmenterminologie erfolgt nur, wenn ausreichende und vollständige Unterlagen und Informationen (insbesondere Glossare des Auftraggebers, Vorübersetzungen, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.) vor oder mit der Auftragserteilung unaufgefordert zur Verfügung gestellt wurden. Fehler, die sich aus Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die korrekte Benennung von z.B. Bauteilen, Produkten,  Zahlen, Maßen, spezifischen Abkürzungen, Bezeichnungen, Ausdrücken sowie Umrechnung in andere Maßeinheiten etc. sowohl im Ausgangstext als auch im übersetzen Text, ist Sache des Auftraggebers, sofern vorab keine Liste mit den, in die zu übersetzende Spache gültigen, Begiffen und Zahlen an den Übersetzer übergeben wurde.
Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzen auf Datenträger, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
 

5. Ausführung

Der Auftragnehmer darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern er es für zweckmäßig erachtet, Dritter bedienen. Dabei haftet er nur für eine sorgfältige Auswahl.
 


6. Mängelbeseitigung

Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Beseitigung von möglichen, in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels, sofort nach Erhalt der Übersetzung geltend gemacht werden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Für Schäden die durch eventuelle, nicht durch den Auftraggeber angezeigte, Mängel in der Übersetzung entstehen, wird keinerlei Haftung übernommen.
Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.



7. Haftung

Der Übersetzer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Auftragswertes beschränkt. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Haftung des Auftragnehmers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen. Gibt der Auftraggeber bei Auftragserteilung den Verwendungszweck nicht schriftlich an, vor allem wenn der Zieltext zur Veröffentlichung bestimmt ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er keinen Schadenersatz verlangen wenn der Text sich für diesen Verwendungszweck als ungeeignet erweist und die Veröffenlichung oder Werbung verschoben oder wiederholt werden muss und oder zu einer Rufschädigung oder Imageverlust des Auftraggebers bzw. dem Unternehmen führt. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist und oder lässt dem Auftragnehmer vor Drucklegung nicht rechtzeitig oder gar keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne Freigabe des Auftragnehmers, so geht jeglicher Mangel und die eventuellen Folgen daraus, voll zu seinen eigenen Lasten.

Für Schäden die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Viren, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen, Krankheit und sonstige, nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Hindernisse entstanden sind, wird keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber ist für die endgültige Überprüfung der übermittelten übersetzten Texte zuständig. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche können nicht anerkannt werden. Fehler oder Folgen die sich aus Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Eine Haftung für Folgeschäden ist zu jeder Zeit ausgeschlossen
 


8. Berufsgeheimnis

Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

 

9. Lieferfristen

Diese werden bei Auftragserteilung festgelegt und sind bindend. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber im Falle des vom Auftragnehmers zu vertretenden Lieferverzugs und oder Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist vom Auftragnehmer unangemessen lange überschritten wurde und er in schriftlicher Form eine Nachfrist gesetzt hat. Der Auftragnehmer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung in Folge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat (z.B. Postweg, Serverprobleme, Krankheit, höhere Gewalt usw.). In diesen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte/Schadenersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei nachträglicher Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorar neu zu verhandeln.

10. Vergütung

Die Vergütung ist zu 50% bei Auftragserteilung fällig, die restlichen 50% sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.
Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden Aufwendungen bzw. Pauschalen hierfür. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis – gesondert aufgeführt – enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. In begründeten  Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeitsgrad angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.



11. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.

 

12. Vertragskündigung

Außer aus einem anderen wichtigen Grund kann ein bestehender Vertrag vom Auftragnehmer fristlos gekündigt werden, wenn Aufgrund von Zahlungsverzug oder anderen Umständen (§626 BGB) zu befürchten ist, das der Honoraranspruch durch den Auftraggeber nicht rechtzeitig oder in voller höhe erfüllt werden kann. Einer besonderen Form der Kündigung bedarf es hierbei nicht. Irgendwelche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden. Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist dieser in jedem Fall verpflichtet, den bis zum Vertragsende durch Zeitaufwand entstandenen Honoraranspruch zu erfüllen. Maßgebend für den Zeitaufwand sind die Aufzeichnungen des Übersetzers. Der Auftraggeber ist berechtigt den Nachweis zu führen, ob und in welcher Höhe, ein Schaden nicht entstanden ist.

Siehe auch das Widerrufsrecht oben.

Wenn der Auftraggeber verlangt, dass die Übersetzung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen/geliefert wird, wird gesondert ein Verzicht auf Widerruf vereinbart. Dies gilt auch für Aufträge zur Messebegleitung.



13. Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Infolge einer anfänglichen oder später eintretenden Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine, dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommende, gültige Bestimmung als vereinbart. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Auftrag ist Zwickau.

 

14. Datenspeicherung

 

Hiermit versichere ich, dass keine personenbezogenen Daten auf der Website gespeichert werden. Speicherung erfolgt nur für WebAnalytics - IP Adressen und personenbezogenen Daten sind von der Speicherung ausgenommen.

 

 

 

Kontakt

Telefon

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